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Öffnungszeiten heute
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Öffnungszeiten am Freitag, 18. Mai 2012
| Sauna: |
|---|
| 09.00-22.00 (Gemeinschaftssauna) |
Schnellinfo unter: 02056 / 922 175 / 171
Ansprechpartner
Hallenbad & Sauna:
Herr Brembeck
Tel.: 02056 - 922 -171
E-Mail: h.brembeck@stadtwerke-heiligenhaus.de
Rechtzeitig modernisieren!
Unsere Gesetzgebung sieht vor, dass jeder Haushalt und jeder Hauseigentümer einen aktiven Beitrag zur Schonung der Umwelt und zur Einsparung wertvoller Energieressourcen beitragen muss.
Für den Betrieb von Heizungsanlagen sind in den letzten Jahren strengere Verordnungen erlassen worden, deren Einhaltungs- und Übergangsfristen langsam, aber sicher ablaufen. Informieren Sie sich rechtzeitig, ob Ihre Anlage den heutigen Standards entspricht oder ob auch Sie von der Notwendigkeit einer Modernisierung betroffen sind.
Energieeinsparverordnung (EnEV) -
gültig seit 1. Februar 2002.
Die Energieeinsparverordnung sieht vor, dass alle Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 installiert wurden, bis Ende 2006 erneuert werden müssen. Sollte bereits vor dem 1. November 1996 ein Brenneraustausch erfolgt sein, verlängert sich diese Frist um 2 Jahre. Ein- und Zweifamilienhäuser, die vom Eigentümer selbst genutzt werden, sind von der Austauschpflicht befreit. Hier tritt die EnEV erst zwei Jahre nach einem Eigentümerwechsel in Kraft. Aber: Alle Heizungsanlagen müssen den Richtlinien der Bundesimmissionsschutzverordnung entsprechen.
Bundesimmissionsschutzverordnung (BimSchV) -
gültig seit 1998.
Ende 2004 liefen die Fristen der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung ab. Ältere Ergas- und Erdölanlagen, die durch zu hohen Abgasverlust* die Umwelt belasten, mussten erneuert werden. Anderenfalls droht Stilllegung. Wann genau die gesetzlichen Übergangsfristen zur Modernisierung endeten, zeigt Ihnen die unten stehende Tabelle.
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- * Diesen Wert können Sie Ihrem Schornsteinfegermessprotokoll entnehmen.